Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Für den Verkauf und die Montage sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit von Photovoltaikanlagen der 5 Seen Solar GmbH

1.GELTUNGSBEREICH

1.1. Den Angeboten und Verträgen von 5 Seen Solar GmbH über den Verkauf, die Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie für die Erbringung sämtlicher sonstiger Leistungen von 5 Seen Solar GmbH im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gemäß Ziffer 3.1 gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Form zugrunde.

1.2 „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können – Endverbraucher.

 2. ANGEBOTE, ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS, WIDERRUFSRECHT

2.1. Angebote von 5 Seen Solar GmbH sind stets unverbindlich. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Bestellung durch den Kunden und anschließender Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch 5 Seen Solar GmbH oder mit der Lieferung des Produkts oder der Erbringung der Leistung durch PVplanbar zustande.

2.2. Für die Definition der Beschaffenheit einer Lieferung oder einer durch 5 Seen Solar GmbH zu erbringenden Leistung sind ausschließlich die Beschreibungen in der schriftlichen Auftragsbestätigung durch 5 Seen Solar GmbH und die hierin ggf. ausdrücklich einbezogenen Unterlagen maßgebend.

2.3. Für außerhalb der geschlossenen Geschäftsräume von 5 Seen Solar GmbH geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge (d.h. Vertragsschluss unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, z.B. Telefon, E-Mail, Fax etc.) steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Fall eines Dienstleistungsvertrags beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, d.h. die

5 Seen Solar GmbH
Seefelderstraße 7
82211 Herrsching am Ammersee

E-Mail: info@5-Seen-Solar.de
Tel.: [08152- 4809280]

mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das diesen AGB beigefügte bzw. hier abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht herausgeben, müssen Sie uns, soweit dies gesetzlich angeordnet ist, insoweit Wertersatz leisten. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Zugang der Mitteilung über den Widerruf an uns, zurückzuerstatten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Ihnen wird wegen dieser Rückzahlung keinesfalls ein Entgelt berechnet. Sie haben die gelieferte Ware spätestes binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf Ihres Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder die Abholung durch uns zu ermöglichen. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung oder Abholung der Waren in angemessener Höhe.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. VERTRAGSGEGENSTAND, PFLICHTEN DER PARTEIEN

3.1 Der jeweilige spezifische Vertragsgegenstand ergibt sich aus der dem Auftrag zugrundeliegenden Bestellung des Kunden sowie der korrespondierenden Auftragsbestätigung von 5 Seen Solar GmbH. Die Leistungen von PVplanbar können dabei insbesondere folgende Leistungen umfassen:

a) Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen verschiedener Dritthersteller;

b) Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen des Kunden;

c) Wartung von Photovoltaikanlagen des Kunden und/oder Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Photovoltaikanlagen des Kunden;

d) Reinigung von Photovoltaikanlagen des Kunden;

e) Lieferung und Installation von Ergänzungen und Zubehör zu Photovoltaikanlagen des Kunden, wie z.B. professioneller Taubenabwehrmittel;

f) Überwachungs-, Analyse- und Beratungsdienstleistungen im Hinblick auf die Funktion und Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen des Kunden; und/oder

g) Erstellung von Sanierungskonzepten und Durchführung von Sanierungsarbeiten an Photovoltaikanlagen des Kunden.

3.2. Der Vertrag kommt gemäß Ziffern 2.1, 2.2 zustande. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen des Vertragsgegenstands bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 5 Seen Solar GmbH.

3.3.Erbringt 5 Seen Solar GmbH Leistungen an Photovoltaikanlagen des Kunden und/oder in Abhängigkeit von Photovoltaikanlagen des Kunden, ist der Kunde zu entsprechender Mitwirkung verpflichtet. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören – je nach Anwendungsfall – insbesondere folgende Pflichten:

a) Freier Zugang zu allen notwendigen Betriebsbereichen des Kunden, insbesondere der Photovoltaikanlagen;

b) Prüfung und Schaffung des Vorliegens der baulichen, insbesondere auch statischen, Erfordernisse und Voraussetzungen für die Photovoltaikanlagen vor Beginn der Leistungserbringung durch PVplanbar;

c) Vornahme etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Anzeigen bzw. Einholung notwendiger öffentlich-rechtlicher Gestattungen;

d) Abschluss erforderlicher Verträge mit den örtlichen Energienetzbetreibern, insbesondere für die Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers;

e) Nachweis der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen gemäß lit. b), c) und d) auf Verlangen von 5 Seen Solar GmbH;

f) Zurverfügungstellen von erforderlichen Anschlüssen und/oder von Strom/Wasser/Toiletten

g) Vornahme sämtlicher für die Montage, Wartung, Installation, Reinigung oder sonstiger von 5 Seen Solar GmbH zu erbringenden Leistungen erforderlichen, eigenen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

Über sonstige spezifische oder weitere Pflichten und/oder Mitwirkungshandlungen des Kunden einigen sich die Parteien ggf. im Rahmen der Auftragserteilung.

3.4. Erfüllt der Kunde die für die Erbringung der Leistungen von 5 Seen Solar GmbH erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht, ist 5 Seen Solar GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten, angemessenen Frist zur Erfüllung dieser Pflichten berechtigt, zu kündigen. Daneben ist 5 Seen Solar GmbH berechtigt, den aus der mangelnden Pflichterfüllung des Kunden ggf. entstandenen Schaden und Aufwendungen (z.B. erneute Anreise zum Kunden, zusätzliche Arbeitszeit etc.) vom Kunden ersetzt zu verlangen.  

3.5. 5 Seen Solar GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrags oder einzelner Leistungen hieraus sachgemäß ausgewählter Dritter zu bedienen.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN, GEFAHRENÜBERGANG

4.1. Sämtlich von 5 Seen Solar GmbH genannten Fristen und Termine, insbesondere Liefertermine Montage- und Installationstermine sowie Termine für die Erbringung sämtlicher sonstiger Leistungen von 5 Seen Solar GmbH, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

4.2. Können Termine und Fristen nicht eingehalten werden, weil der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erbracht hat, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Insbesondere setzt die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und Fristen die Klärung sämtlicher technischer Fragen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben voraus.

4.3. Von 5 Seen Solar GmbH nicht zu vertretende Störungen ihres Geschäftsbetriebs oder des Betriebs ihrer Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder sonstige Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit ebenfalls angemessen. 

4.4. Kann 5 Seen Solar GmbH vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, ist vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Fristsetzung durch den Kunden, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf beginnt. Liefert 5 Seen Solar GmbH bis zum Ablauf der gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5 Seen Solar GmbH ist berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren qualitativ und preislich adäquate, anderweitig beziehbare Waren zu liefern, wenn sie die vertraglich geschuldete Lieferung aufgrund von Lieferproblemen ihrer Zulieferers nicht erbringen kann und die vertraglich vereinbarten Leistungskriterien des geschuldeten Werks erfüllt werden.

4.5. 5 Seen Solar GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

4.6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht im Fall der Lieferung von Photovoltaikanlagen, Bestandteilen hiervon oder sonstigen Waren durch 5 Seen Solar GmbH mit Ablieferung der Ware beim Kunden oder der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5. ABNAHME

5.1.Lieferungen oder Leistungen von 5 Seen Solar GmbH bedürfen nur dann einer Abnahme, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

5.2.Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

5.3. Für den Fall, dass 5 Seen Solar GmbH Montage- und Inbetriebnahmeleistungen für Photovoltaikanlagen erbringt, erfolgt die Abnahme durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage durch ein Protokoll, dass von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer ihm von 5 Seen Solar GmbH gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Im Fall von Montage- und Inbetriebnahmeleistungen durch 5 Seen Solar GmbH gilt die Abnahme auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Betrieb nimmt.

6. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1.Soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise zur Lieferung von Waren von 5 Seen Solar GmbH „ab Werk“, d.h. exklusive etwaiger Versand- und/oder Frachtkosten. Versand- oder Frachtkosten werden gesondert ausgewiesen. Die Preise für die Erbringung sonstiger Leistungen von 5 Seen Solar GmbH berechnet sich nach der jeweils angegebenen Vergütung pro Arbeitsstunde sowie dem Vergütungsbestandteil für die An- und Abfahrt zum Kunden. Die Vergütung für sämtliche Lieferungen oder Leistungen von 5 Seen Solar GmbH versteht sich inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2.Sämtliche Rechnungen von 5 Seen Solar GmbH sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang beim Kunden zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der gesetzlich zulässigen Zinsen geschuldet.

6.3.Wenn dies im Einzelfall mit dem Kunden so vereinbart ist, ist der Kaufpreis für Photovoltaikanlagen im Voraus fällig und wird von 5 Seen Solar GmbH vor Auslieferung der Photovoltaikanlage zur Überweisung auf das Konto von 5 Seen Solar GmbH angefordert. 5 Seen Solar GmbH ist zudem berechtigt, bei der Erbringung sonstiger Leistungen Abschlagszahlungen gemäß Leistungsfortschritt bis zu 90 % des Vertragswerts zu verlangen. 5 Seen Solar GmbH hat das Recht, die Fortführung der Leistungserbringung oder die Auslieferung von Waren von der Bezahlung ordnungsgemäßer und fälliger Abschlagsrechnungen abhängig machen.

6.4.Zahlungen sind in Euro bargeldlos durch Überweisung auf das von 5 Seen Solar GmbH angegebene Bankkonto zu leisten. In Ausnahmefällen kann der Kunde auch per Scheck bezahlen. Schecks werden von 5 Seen Solar GmbH jedoch sodann lediglich erfüllungshalber angenommen.

6.5.Ein Recht zu Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden ferner zu, wenn sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt wie der Anspruch von 5 Seen Solar GmbH.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. 5 Seen Solar GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.

7.2.Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne schriftliche Einwilligung von 5 Seen Solar GmbH nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter im Hinblick auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren ist der Kunde verpflichtet, 5 Seen Solar GmbH unverzüglich zu informieren.

Sofern der Kunde mit der Bezahlung der gelieferten Waren in Verzug ist, ist 5 Seen Solar GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen und – nach den gesetzlichen Voraussetzungen – Schadenersatz vom Kunden zu verlangen. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Weitere Ansprüche von 5 Seen Solar GmbH bleiben hiervon unberührt.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1.Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Ware und die Leistungen von 5 Seen Solar GmbH mit den Eigenschaften und Merkmalen wie sie mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart werden und die einzelnen Waren oder Leistungen in den korrespondierenden Produktbeschreibbungen beschrieben werden.

8.2.Andere oder weitergehende Eigenschaften oder Merkmale von Waren oder Leistungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von 5 Seen Solar GmbH bestätigt werden. Einzelvertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen, ebenso wie Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, keine Übernahme einer Garantie dar.

8.3.In allen Fällen, in denen die Leistungserbringung von 5 Seen Solar GmbH der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung unterliegt, erfolgt bei Vorliegen eines Mangels die kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung). 5 Seen Solar GmbH ist berechtigt, etwaige Nacherfüllungsleistungen durch Auftragnehmer vor Ort durchführen zu lassen.

8.4.Ein Mangel einer Ware oder einer Leistung von 5 Seen Solar GmbH liegt nicht vor bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang der Ware oder der Abnahme einer Leistung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Baugrundes, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht im Verantwortungsbereich von 5 Seen Solar GmbH liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse). 

8.5.Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.

9. HAFTUNG

9.1. Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet 5 Seen Solar GmbH unbeschränkt.

a) Im Fall von einfacher Fahrlässigkeit haftet 5 Seen Solar GmbH nur

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; sowie

  1. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung von 5 Seen Solar GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Beschränkungen gelten nicht für den Fall, dass 5 Seen Solar GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3. Bei Leistungen, die 5 Seen Solar GmbH an Photovoltaikanlagen des Kunden und/oder in Abhängigkeit von Photovoltaikanlagen des Kunden erbringt, d.h. solchen Photovoltaikanlagen, die nicht von 5 Seen Solar GmbH geliefert, sondern vom Kunden gestellt werden, übernimmt 5 Seen Solar GmbH keine Gewährleistung oder Haftung für jedwede Fehler oder mangelnde Funktionstauglichkeit der Anlagen des Kunden, die auf Fehlern oder Mängeln an den Photovoltaikanlagen des Kunden selbst beruhen. 

9.4. Bei der Erbringung von Überwachungs-, Analyse- und Beratungsdienstleistungen übernimmt 5 Seen Solar GmbH keinerlei Gewährleistung oder Haftung für spezifische Ergebnisse oder konkrete Auswirkungen dieser Leistungen. Für etwaige Ertragsprognosen und -berechnungen im Zusammenhang mit der technischen Auslegung von Photovoltaikanlagen werden aufgrund mathematischer Modelle und langfristiger Wettermodelle geschätzte Werte verwendet. 5 Seen Solar GmbH übernimmt deswegen insbesondere keine Gewährleistung oder Haftung für den realen Energieertrag der Anlagen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 9.4 gelten genauso für die Erstellung von Sanierungskonzepten.

9.5. Für Schäden an Photovoltaikanlagen des Kunden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von 5 Seen Solar GmbH entstehen, haftet 5 Seen Solar GmbH nur, (i) wenn der Schaden durch einen Umstand eingetreten ist, den 5 Seen Solar GmbH zu vertreten hat, sowie (ii) im Rahmen der Regelungen und Beschränkungen gemäß Ziffern 9.1 und 9.2. Dasselbe gilt für Schäden an sonstiger Beistellware oder sonstigem Eigentum des Kunden.

10. GEHEIMHALTUNG, RECHTE AN UNTERLAGEN

10.1. Der Kunde hat Unterlagen von 5 Seen Solar GmbH und sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit 5 Seen Solar GmbH bekannt gewordenen oder übermittelten vertraulichen Informationen (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) geheim gehalten werden und darf diese. Im Gegenzug stellt 5 Seen Solar GmbH sicher, dass sämtliche vom Kunden als vertraulichen eingestuften Informationen ebenfalls streng vertraulich behandelt werden und an Dritte nur weitergeben werden, sofern und soweit dies für die bestellten Lieferungen oder zu erbringenden Leistungen durch 5 Seen Solar GmbH erforderlich ist.

10.2. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich 5 Seen Solar GmbH an allen von 5 Seen Solar GmbH erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder ganz oder teilweise vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen von 5 Seen Solar GmbH sind auf Verlangen von 5 Seen Solar GmbH unverzüglich zurückzugeben.

11. DATENSCHUTZKLAUSEL

Personenbezogene Daten aus dem Vertrag werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie der Kundenbetreuung genutzt. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und für die Durchführung erforderliche personenbezogene Daten des Kunden werden insoweit bei 5 Seen Solar GmbH gespeichert. Soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, werden die Daten auch anderen Unternehmen, die von 5 Seen Solar GmbH in zulässiger Weise mit der Durchführung des Vertrags oder Teilen hiervon betraut sind, übermittelt.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1.Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).

12.2.Die Bestimmungen dieser AGB bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt für eventuell bestehende Vertragslücken.

12.3.Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für etwaige Änderungen dieser Schriftformklausel.