Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Für den Verkauf und die Montage sowie die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit von Photovoltaikanlagen der 5 Seen Solar GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Den Angeboten und Verträgen von 5 Seen Solar über den Verkauf, die Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie für die Erbringung sämtlicher sonstiger Leistungen von 5 Seen Solar im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gemäß Ziffer 3.1 gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Form zugrunde.

1.2 „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können – Endverbraucher.

2. Angebote, Zustandekommen des Vertrags, Widerrufsrecht

2.1 Angebote von 5 Seen Solar sind stets unverbindlich. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Bestellung durch den Kunden und anschließender Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch 5 Seen Solar oder mit Lieferung des Produkts oder der Erbringung der Leistung durch 5 Seen Solar zustande.

2.2 Für die Definition der Beschaffenheit einer Lieferung oder einer durch 5 Seen Solar zu erbringenden Leistung sind ausschließlich die Beschreibungen in der schriftlichen Auftragsbestätigung durch 5 Seen Solar und die hierin ggf. einbezogenen Unterlagen maßgebend.

2.3 Widerrufsrecht (Verbraucher) Für außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge (z. B. per Telefon, E-Mail, Online) steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, d.h. die

5 Seen Solar GmbH
Seefelder Str. 7, 82211 Herrsching am Ammersee
E-Mail: info@5-seen-solar.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs (Warenlieferung)
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zur Abholung bereitzuhalten. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bzw. Abholung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Folgen des Widerrufs (Dienstleistungen / Montage- und Installationsleistungen)
Widerrufen Sie einen Vertrag über Dienstleistungen, Montage- oder Installationsleistungen, nachdem wir mit der Ausführung begonnen haben, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Vertragsgegenstand, Pflichten der Parteien

3.1 Der jeweilige spezifische Vertragsgegenstand ergibt sich aus der dem Auftrag zugrundeliegenden Bestellung des Kunden sowie der korrespondierenden Auftragsbestätigung von 5 Seen Solar. Die Leistungen von 5 Seen Solar können dabei insbesondere folgende Leistungen umfassen:

a) Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen verschiedener Dritthersteller;

b) Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen des Kunden;

c) Wartung von Photovoltaikanlagen des Kunden und/oder Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Photovoltaikanlagen des Kunden;

d) Reinigung von Photovoltaikanlagen des Kunden;

e) Lieferung und Installation von Ergänzungen und Zubehör zu Photovoltaikanlagen des Kunden, wie z.B. professioneller Taubenabwehrmittel;

f) Überwachungs-, Analyse- und Beratungsdienstleistungen im Hinblick auf die Funktion und Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen des Kunden; und/oder

g) Erstellung von Sanierungskonzepten und Durchführung von Sanierungsarbeiten an Photovoltaikanlagen des Kunden.

3.2 Der Vertrag kommt gemäß Ziffern 2.1, 2.2 zustande. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen des Vertragsgegenstands bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 5 Seen Solar.

3.3 Erbringt 5 Seen Solar Leistungen an Photovoltaikanlagen des Kunden und/oder in Abhängigkeit von Photovoltaikanlagen des Kunden, ist der Kunde zu entsprechender Mitwirkung verpflichtet. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören – je nach Anwendungsfall – insbesondere folgende Pflichten:

a) Freier Zugang zu allen notwendigen Betriebsbereichen des Kunden, insbesondere der Photovoltaikanlagen;

b) Prüfung und Schaffung des Vorliegens der baulichen, insbesondere auch statischen, Erfordernisse und Voraussetzungen für die Photovoltaikanlagen vor Beginn der Leistungserbringung durch 5 Seen Solar;

c) Vornahme etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Anzeigen bzw. Einholung notwendiger öffentlich-rechtlicher Gestattungen;

d) Abschluss erforderlicher Verträge mit den örtlichen Energienetzbetreibern, insbesondere für die Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers;

e) Nachweis der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen gemäß lit. b), c) und d) auf Verlangen von 5 Seen Solar;

f) Zurverfügungstellen von erforderlichen Anschlüssen und/oder von Strom/Wasser/Toiletten

g) Vornahme sämtlicher für die Montage, Wartung, Installation, Reinigung oder sonstiger von 5 Seen Solar zu erbringenden Leistungen erforderlichen, eigenen Mitwirkungshandlungen des Kunden.

Über sonstige spezifische oder weitere Pflichten und/oder Mitwirkungshandlungen des Kunden einigen sich die Parteien ggf. im Rahmen der Auftragserteilung.

3.4 Erfüllt der Kunde die für die Erbringung der Leistungen von 5 Seen Solar erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht, ist 5 Seen Solar nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten, angemessenen Frist zur Erfüllung dieser Pflichten berechtigt, zu kündigen. Daneben ist 5 Seen Solar berechtigt, den aus der mangelnden Pflichterfüllung des Kunden ggf. entstandenen Schaden und Aufwendungen (z.B. erneute Anreise zum Kunden, zusätzliche Arbeitszeit etc.) vom Kunden ersetzt zu verlangen.

3.5 5 Seen Solar ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrags oder einzelner Leistungen hieraus sachgemäß ausgewählter Dritter zu bedienen.

4. Liefer- und Leistungsfristen, Gefahrenübergang

4.1 Sämtlich von 5 Seen Solar genannten Fristen und Termine, insbesondere Liefertermine Montage- und Installationstermine sowie Termine für die Erbringung sämtlicher sonstiger Leistungen von 5 Seen Solar, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

4.2 Können Termine und Fristen nicht eingehalten werden, weil der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erbracht hat, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Insbesondere setzt die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und Fristen die Klärung sämtlicher technischer Fragen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben voraus.

4.3 Von 5 Seen Solar nicht zu vertretende Störungen ihres Geschäftsbetriebs oder des Betriebs ihrer Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder sonstige Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit ebenfalls angemessen.

4.4 Ersatzlieferung bei Nichtverfügbarkeit Sollte eine konkret vereinbarte Komponente aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Nichtverfügbarkeit beim Hersteller), nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, eine gleichwertige oder höherwertige Komponente zu liefern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist, die Funktion und die wesentlichen Leistungsdaten mindestens gleich bleiben und dem Kunden keine Mehrkosten entstehen. Ist dem Kunden die Ersatzlieferung nicht zumutbar oder lehnt der Kunde diese ab, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere Rücktritt und/oder Minderung, unberührt.

4.5 5 Seen Solar ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht im Fall der Lieferung von Photovoltaikanlagen, Bestandteilen hiervon oder sonstigen Waren durch 5 Seen Solar mit Ablieferung der Ware beim Kunden oder der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5. Abnahme

5.1 Lieferungen oder Leistungen von 5 Seen Solar bedürfen nur dann einer Abnahme, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

5.2 Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

5.3 Für den Fall, dass 5 Seen Solar Montage- und lnbetriebnahmeleistungen für Photovoltaikanlagen erbringt, erfolgt die Abnahme durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage durch ein Protokoll, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

5.4 Abnahme / Abnahmefiktion Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, teilen wir dem Kunden nach Fertigstellung die Abnahmereife in Textform (z. B. E-Mail) mit und setzen ihm eine angemessene Frist zur Abnahme. Nimmt der Kunde innerhalb dieser Frist nicht ab, obwohl er zur Abnahme verpflichtet ist, und benennt er innerhalb der Frist keinen Mangel, der die Abnahme berechtigt verweigern würde, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise zur Lieferung von Waren von 5 Seen Solar „ab Werk“, d. h. exklusive etwaiger Versand- und/oder Frachtkosten. Versand- oder Frachtkosten werden gesondert ausgewiesen. Die Preise für die Erbringung sonstiger Leistungen von 5 Seen Solar berechnen sich nach der jeweils angegebenen Vergütung pro Arbeitsstunde sowie dem Vergütungsbestandteil für die An- und Abfahrt zum Kunden.

Die Vergütung für sämtliche Lieferungen oder Leistungen von 5 Seen Solar versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Sofern die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG vorliegen, insbesondere bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen oder bestimmten Komponenten an Privatpersonen oder vergleichbare Abnehmer, wird keine Umsatzsteuer erhoben (sog. Nullsteuersatz). In diesem Fall weist 5 Seen Solar in der Rechnung keine Umsatzsteuer aus.

Sofern ausschließlich eine Lieferung ohne Installation oder Montage durch 5 Seen Solar erfolgt, findet der Nullsteuersatz keine Anwendung. In diesen Fällen wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt, auch wenn der Kunde Verbraucher ist.

Bei gemischter oder unklarer Nutzung – z. B. bei teilweiser gewerblicher Nutzung, Einspeiseanlagen oder Mietobjekten – ist der Kunde verpflichtet, 5 Seen Solar alle für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Sofern die Anwendung des Nullsteuersatzes nicht zweifelsfrei möglich ist, behält sich 5 Seen Solar vor, die gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Der Kunde verpflichtet sich, 5 Seen Solar auf Anforderung eine entsprechende schriftliche Erklärung zur beabsichtigten Nutzung zu übermitteln. Falschangaben oder eine nachträgliche Änderung der Nutzung gehen zu Lasten des Kunden.

6.2 Sämtliche Rechnungen von 5 Seen Solar sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang beim Kunden zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) berechnet. Maßgeblich ist der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zum Zeitpunkt des Verzugseintritts.

6.3 Abschlagszahlungen / Leistungsfortschritt Sofern im Einzelfall vereinbart, sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Abschlagsrechnungen werden nachvollziehbar nach dem erreichten Projektstand gestellt. Die Schlussrechnung wird nach vollständiger Leistungserbringung und – soweit vorgesehen – nach Abnahme fällig.

6.4 Zahlungen sind in Euro bargeldlos durch Überweisung auf das von 5 Seen Solar angegebene Bankkonto zu leisten. In Ausnahmefällen kann der Kunde auch per Scheck bezahlen. Schecks werden von 5 Seen Solar jedoch sodann lediglich erfüllungshalber angenommen.

6.5 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 5 Seen Solar behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.

7.2 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne schriftliche Einwilligung von 5 Seen Solar nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter im Hinblick auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren ist der Kunde verpflichtet, 5 Seen Solar unverzüglich zu informieren.

Sofern der Kunde mit der Bezahlung der gelieferten Waren in Verzug ist, ist 5 Seen Solar berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen und – nach den gesetzlichen Voraussetzungen – Schadenersatz vom Kunden zu verlangen. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Weitere Ansprüche von 5 Seen Solar bleiben hiervon unberührt.

8. Gewährleistung

8.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Ware und die Leistungen von 5 Seen Solar mit den Eigenschaften und Merkmalen wie sie mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart werden und die einzelnen Waren oder Leistungen in den korrespondierenden Produktbeschreibungen beschrieben werden.

8.2 Andere oder weitergehende Eigenschaften oder Merkmale von Waren oder Leistungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von 5 Seen Solar bestätigt werden. Einzelvertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen, ebenso wie Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, keine Übernahme einer Garantie dar.

8.3 ln allen Fällen, in denen die Leistungserbringung von 5 Seen Solar der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung unterliegt, erfolgt bei Vorliegen eines Mangels die kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung). 5 Seen Solar ist berechtigt, etwaige Nacherfüllungsleistungen durch Auftragnehmer vor Ort durchführen zu lassen.

8.4 Ein Mangel einer Ware oder einer Leistung von 5 Seen Solar liegt nicht vor bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang der Ware oder der Abnahme einer Leistung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Baugrundes, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht im Verantwortungsbereich von 5 Seen Solar liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).

8.5 Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.

9. Haftung

9.1 lm Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet 5 Seen Solar unbeschränkt.

9.2 lm Fall von einfacher Fahrlässigkeit haftet 5 Seen Solar nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; sowie

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung von 5 Seen Solar jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Beschränkungen gelten nicht für den Fall, dass 5 Seen Solar einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3 Bei Leistungen, die 5 Seen Solar an Photovoltaikanlagen des Kunden und/oder in Abhängigkeit von Photovoltaikanlagen des Kunden erbringt, d.h. solchen Photovoltaikanlagen, die nicht von 5 Seen Solar geliefert, sondern vom Kunden gestellt werden, übernimmt 5 Seen Solar keine Gewährleistung oder Haftung für jedwede Fehler oder mangelnde Funktionstauglichkeit der Anlagen des Kunden, die auf Fehlern oder Mängeln an den Photovoltaikanlagen des Kunden selbst beruhen.

9.4 Bei der Erbringung von Überwachungs-, Analyse- und Beratungsdienstleistungen übernimmt 5 Seen Solar keinerlei Gewährleistung oder Haftung für spezifische

Ergebnisse oder konkrete Auswirkungen dieser Leistungen. Für etwaige Ertragsprognosen und -berechnungen im Zusammenhang mit der technischen Auslegung von Photovoltaikanlagen werden aufgrund mathematischer Modelle und langfristiger Wettermodelle geschätzte Werte verwendet. 5 Seen Solar übernimmt deswegen insbesondere keine Gewährleistung oder Haftung für den realen Energieertrag der Anlagen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 9.4 gelten genauso für die Erstellung von Sanierungskonzepten.

9.5 Für Schäden an Photovoltaikanlagen des Kunden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von 5 Seen Solar entstehen, haftet 5 Seen Solar nur, (i) wenn der Schaden durch einen Umstand eingetreten ist, den 5 Seen Solar zu vertreten hat, sowie (ii) im Rahmen der Regelungen und Beschränkungen gemäß Ziffern 9.1 und 9.2. Dasselbe gilt für Schäden an sonstiger Beistellware oder sonstigem Eigentum des Kunden.

9.6 Erfolgen Leistungen, Veränderungen oder Eingriffe auf ausdrücklichen Wunsch oder in Abstimmung mit dem Kunden an bestehenden baulichen Strukturen, technischen Einrichtungen oder sonstigen Bestandteilen des Gebäudes oder Grundstücks – gleich ob durch Dritte errichtet oder vom Kunden selbst gestellt – haftet 5 Seen Solar für daraus resultierende Schäden nur nach Maßgabe der Ziffern 9.1 und 9.2, sofern 5 Seen Solar den Kunden vor Durchführung in Textform auf die erkennbaren Risiken hingewiesen hat oder diese Risiken für den Kunden erkennbar waren. Dies gilt auch dann, wenn die Anweisung durch den Kunden erfolgte. In diesen Fällen trägt der Kunde die Verantwortung für die daraus resultierenden technischen und baulichen Auswirkungen.

10. Geheimhaltung, Rechte an Unterlagen

10.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Unterlagen von 5 Seen Solar und sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit 5 Seen Solar bekannt gewordenen oder übermittelten vertraulichen Informationen (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) geheim gehalten werden. lm Gegenzug stellt 5 Seen Solar sicher, dass sämtliche vom Kunden als vertraulichen eingestuften Informationen ebenfalls streng vertraulich behandelt werden und nur an Dritte weitergegeben werden, sofern und soweit dies für die bestellten Lieferungen oder die zu erbringenden Leistungen erforderlich ist.

10.2 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich 5 Seen Solar an allen von 5 Seen Solar erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder ganz oder teilweise vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen von 5 Seen Solar sind auf Verlangen von 5 Seen Solar unverzüglich zurückzugeben.

11. Datenschutzklausel

Personenbezogene Daten aus dem Vertrag werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie der Kundenbetreuung genutzt. lm Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und für die Durchführung erforderliche personenbezogene Daten des Kunden werden insoweit bei 5 Seen Solar gespeichert. Soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, werden die Daten auch anderen Unternehmen, die von 5 Seen Solar in zulässiger Weise mit der Durchführung des Vertrags oder Teilen hiervon betraut sind, übermittelt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).

12.2 Die Bestimmungen dieser AGB bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt für eventuell bestehende Vertragslücken.

12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.